AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der adiuva GmbH

Stand 05.04.2024

 

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen, die bei der adiuva GmbH („adiuva“) beauftragt oder bestellt oder durch sie erbracht werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als adiuva ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

Durchführung der Beratung

adiuva erbringt Leistungen ausschließlich hinsichtlich des von adiuva im Angebot näher konkretisierten Gegenstandes. adiuva schuldet lediglich die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg oder näher bestimmbares Ergebnis. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von adiuva empfohlenen oder mit dem Auftraggeber abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn adiuva die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen begleitet. adiuva ist berechtigt, Dritte zu beauftragen, sie bei der Ausführung des Auftrages zu unterstützen. adiuva erbringt die Beratung nach geltendem Recht. Nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber berücksichtigt adiuva ggf. darüber hinausgehende Standards oder Methoden.

 

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere adiuva die erforderlichen oder vereinbarten Informationen, Daten und Dokumente zur Verfügung stellen. adiuva erbringt selbst keine rechts- und steuerberatenden Leistungen. Der Auftraggeber ist stets gehalten, bei Erfordernis entsprechende Rechts- oder Steuerberatung einzuholen.

 

Aufrechnung

Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von adiuva nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

Arbeitsergebnisse

 „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit von adiuva im Zusammenhang mit Leistungen gegenüber dem Auftraggeber geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe. adiuva räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vollen Vergütung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen der Vertragserfüllung durch adiuva entstandenen Arbeitsergebnisse und die dem Auftraggeber überlassenen Dokumente ausschließlich für die vertraglich vereinbarten oder sich aus dem Vertragszweck ergebenden Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber erhält das Recht, die überlassenen Arbeitsergebnisse ausschließlich für interne Zwecke zu vervielfältigen. Dabei dürfen Urheberrechtsvermerke und andere Schutzhinweise nicht entfernt werden. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnisse an Behörden oder andere öffentliche Stellen ist zulässig, sofern und soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Jede, auch auszugsweise, Veröffentlichung oder Wiedergabe der Arbeitsergebnisse, sowie jede sonstige Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von adiuva zulässig. adiuva behält sich ihre Rechte an sämtlichen Beratungsmethoden und/oder -verfahren sowie an Werken vor, die sie im Rahmen des Vertrages selbst entwickelt oder allgemein verwendet.

 

Vertraulichkeit

 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie sämtliche Arbeitsergebnisse.

Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen unbefristet Stillschweigen zu wahren. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind die Weitergabe an Unterauftragnehmer zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages sowie solche vertraulichen Informationen, die nachweislich zum Zeitpunkt der Weitergabe ohne Verletzung einer Pflicht öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

 

Haftung

adiuva erbringt Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Dokumente. Der Auftraggeber hat in eigener Verantwortung die erforderlichen Schlüsse und Entscheidungen aufgrund der Leistungen der adiuva zu ziehen. Beruht die Beratung durch adiuva auf vom Auftraggebern übermittelten unklaren, unzutreffenden oder unvollständigen Informationen, besteht keine Haftung seitens adiuva. adiuva haftet nicht für verspätet, teilweise oder vollständig nicht erbrachte Beratung, sofern dies direkt oder indirekt von Ereignissen herrührt, die außerhalb der Kontrolle von adiuva liegen. adiuva haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für Schäden aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung von adiuva aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Die Haftung von adiuva ist jedoch pro Schadensfall begrenzt auf einen Betrag von EUR 25.000. adiuva haftet nicht gegenüber Dritten aus der Weitergabe oder Verwendung von Arbeitsergebnissen. Für indirekte oder Folgeschäden haftet adiuva nur, sofern und soweit derartige Schäden vertragstypisch sind und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, soweit sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn adiuva die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der haftungsauslösenden Pflichtverletzung von adiuva steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

 

Referenz

adiuva darf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggebern als Referenz nennen.

 

Schlussbestimmungen

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, berührt oder beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieses dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Alle Verträge zwischen adiuva und dem Auftraggebern unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main.

adiuva

adiuva GmbH

August-Siebert-Straße 4

60323 Frankfurt am Main

 

Telefon   069 550 352

E-Mail     info@adiuva.org

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